4. November 2024
04.November 2024
Die Ghostwriter einer Agentur kommen aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachbereichen. Über ihre genaue Qualifikation gibt es in der Regel keine Information. Sie liefern Haus- und Seminararbeiten als Leistungsnachweise im Studium sowie Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten oder sogar Doktorarbeiten (Dissertationen). Agentur und Kunde schließen einen Vertrag über eine Dienstleistung. Dann schreibt der Ghostwriter im Auftrag der Agentur einen wissenschaftlichen Text für deren Kunden. Der Kontakt zwischen Ghostwriter und Kunde bleibt dabei anonym. Agenturen betonen gerne, sie seien unterstützend tätig und lieferten lediglich Vorlagen. Das dürfen sie, denn bis zu diesem Punkt handelt sich um einen gesetzlich einwandfreien Vorgang.
Illegal wird es erst dann, wenn Studierende den Agenturtext unverändert an der Uni zur Prüfung einreichen und ihn als ihr eigenes Gedankengut ausgeben. Doch wie soll ein solcher Betrug auffallen? Sicher, Hochschullehrer können im Verdachtsfall Studierende zur Besprechung einer Seminararbeit in ihre Sprechstunde bitten. Aber diese vermeiden einen solchen Termin natürlich, weil sich schnell herausstellen könnte, dass sie keinen Schimmer vom Inhalt haben. Also erfinden sie eine Ausrede.
Doktoranden, die eine Agentur beauftragen, gehen im Vergleich zu Studierenden ein höheres Risiko ein, entdeckt zu werden. Sie müssten die Dissertation des Ghostwriters deutlich verändern, um sie als ihre eigene legal einzureichen. Das bedeutet ein Dilemma: Stilistische Anpassungen und Paraphrasierungen sind zwar möglich, inhaltliche Änderungen jedoch nicht. Eine Dissertation muss im Unterschied zu allen anderen Examensarbeiten einen neuen, bislang noch nicht untersuchten Gegenstand behandeln. Was also tun?
Bei einem nachgewiesenen Betrug mithilfe eines wissenschaftlichen Ghostwriters drohen empfindliche Strafen. Doktoranden und andere Absolventen eines Studiums unterzeichnen eine eidesstattliche Erklärung und versichern damit, ihre Arbeit selbst verfasst zu haben. Ist das nachweislich nicht der Fall, winkt ihnen eine Geldstrafe, ein Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren oder der Entzug des Doktortitels. Studierende müssen mit ihrer Exmatrikulation rechnen.
Einer späteren Erpressung des ehemaligen Doktoranden dürfte übrigens nichts im Wege stehen. Ich habe bei zwei Agenturen nachgefragt, wie sie 100%ig sicher verhindern wollen, dass Ghostwriter ihre eigene Textfassung als Kopie abspeichern und aufheben. Eine überzeugende Antwort habe ich nicht erhalten. Nach der zwingend erforderlichen Veröffentlichung der Dissertation können Ghostwriter anhand des Themas den Namen des ehemaligen Kunden ermitteln. Und wenn dieser Jahre später beruflich erfolgreich, wohlhabend oder sogar prominent geworden ist, muss der Erpresser nur einschätzen, wie viel bei dem potenziellen Opfer zu holen ist.
Selbstverständlich gibt es auch Ghostwriting ohne jede Betrugsabsicht, zum Beispiel beim Schreiben von Reden oder Büchern. Letzteres biete ich an für Autoren, die nicht selbst schreiben können oder wollen – allerdings außerhalb des akademischen Lebens. Für Studierende und Doktoranden arbeite ich ausschließlich als wissenschaftliche Lektorin und unterstütze engagiert alle, die sich ehrlich der Herausforderung eines Studiums stellen und keinen Betrug begehen.