3. Juni 2024
03.Juni 2024
Vor Kurzem habe ich am Seminar „Künstliche Intelligenz im Lektorat“ zur Fortbildung teilgenommen. Spannend, wie und wofür man die breite Palette an KI-Tools der jeweiligen Programme nutzen kann!
Zentral für ihre Anwendung im Lektorat ist jedoch: Lädt jemand eine Textdatei in einem KI-Programm zur Prüfung hoch, landet sie auf dem Cloud-Server des entsprechenden Anbieters (wahrscheinlich in den USA). Die Funktion, dass dieser mit dem Text seine KI trainiert, kann per Klick deaktiviert werden. Aber darf man darauf vertrauen? Anbieter von kostenpflichtigen Business-Accounts sagen: Ja.
Je nach Anwendungsfall besteht das Risiko, dass Fragmente des hochgeladenen Texts irgendwann in den Antworten für andere Nutzer auftauchen. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen Vereinbarungen zum Datenschutz, zum Vertragsrecht und zum Urheberrecht (Autorenrechte). Die aktuelle gesetzliche Lage in Deutschland ist in Bezug auf das Hochladen von Texten in einem KI-Programm zumindest für Laien undurchsichtig. Manche behaupten sogar, sie sei allgemein unklar. Darüber sollten Autorinnen und Autoren informiert sein und die Bearbeitung ihrer Texte mithilfe von KI ausdrücklich genehmigen oder untersagen.
So betrachtet ist ein ganz neues Vertrauensverhältnis zwischen einem Lektorat und seinen Kunden relevant. Autorinnen und Autoren müssen sich (übrigens auch bei Verlagen) darauf verlassen können, dass ihre Texte nur mit ihrer Einwilligung in KI-Programmen hochgeladen werden. Überprüfen können sie das nämlich nicht. Ich kenne immerhin eine Kollegin, die hinter vorgehaltener Hand zugibt, ihre Kunden in diesem Punkt zu belügen.
Als freie Lektorin bin ich der Verschwiegenheit verpflichtet und muss die Urheberrechte von Autorinnen und Autoren schützen. Ihre Dateien sind bei mir sicher abgespeichert und werden nicht ohne Genehmigung weitergeleitet oder hochgeladen. Ja, ich nutze KI-Programme – ausschließlich für eine ergänzende Recherche. Für die qualitätvolle redaktionelle Bearbeitung von Texten ist der Mensch als Profi nach wie vor unentbehrlich. Meine Kunden dürfen mir vertrauen: KI dient bei mir nicht zur Bearbeitung ihrer Texte, sofern sie das nicht wünschen.
Was antwortet denn ChatGPT auf die Frage, ob es das Lektorat ersetzen wird? Hier die Antwort des Programms:
„ChatGPT und ähnliche KI-Modelle haben das Potenzial, in vielen Bereichen, einschließlich Lektorat, eine nützliche Rolle zu spielen. Allerdings wird es wahrscheinlich nicht das menschliche Lektorat vollständig ersetzen, sondern eher ergänzen.
Vorteile von ChatGPT im Lektoratsprozess:
Dennoch gibt es auch einige wichtige Punkte zu beachten:
Insgesamt wird die Zukunft wahrscheinlich eine Mischung aus menschlichem Lektorat und KI-gestützten Tools im Textbearbeitungsprozess sein. KI kann Lektoren und Autorinnen helfen, effizienter zu arbeiten, aber die menschliche Perspektive, das Urteilsvermögen und die kreativen Fähigkeiten werden wahrscheinlich weiterhin unverzichtbar bleiben.“
Wenn ich künftig Texte zu Bearbeitung erhielte, die bereits so gut vorbereitet sind wie diese Antwort, habe ich absolut nichts dagegen. Sie ist auch insofern aufschlussreich, als dass ChatGPT versäumt, darauf hinzuweisen, dass Lektoren die Interpunktion und die Zeitformen prüfen. Ein einheitliches Gendern beherrscht ChatGPT nicht und hat sich entgegen der allgemeinen sprachlichen Tendenz für das „e“ beim Genitiv („eines Textes“) entschieden. Nicht zuletzt fehlt eine Präposition („mit“). Und da meine Arbeit überwiegend mit den Punkten 6 bis 9 zu tun hat: alles gut!
Neue Gesetze auf internationaler Ebene wären wichtig, um den legalen Einsatz von KI umfassend zu regeln. Vielleicht sehen Doktoranden und wissenschaftliche Autoren nun in ChatGPT eine günstigere Alternative zum Ghostwriting von Agenturen? Oder arbeiten deren Ghostwriter nun mithilfe von KI? Die seriöse Wissenschaft wird sicher sinnvolle Wege gehen, um KI für Forschungszwecke zu nutzen. Für alle Studierenden: Ein nicht gekennzeichneter Einsatz von KI zum Beispiel für eine Bachelorarbeit gilt als Täuschung. Besser immer mit der Uni klären, inwiefern KI zur Unterstützung herangezogen werden darf!
Aktualisiert am 15.06.2026